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   VG Schwerin, 29.02.2008 - 6 A 889/05   

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https://dejure.org/2008,54064
VG Schwerin, 29.02.2008 - 6 A 889/05 (https://dejure.org/2008,54064)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29.02.2008 - 6 A 889/05 (https://dejure.org/2008,54064)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 6 A 889/05 (https://dejure.org/2008,54064)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 4 Bs 284/06

    Ausbildungsförderung für ein Masterstudium

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 6 A 889/05
    Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2006 (Az. 4 Bs 284/06) zu einer analogen Anwendung des § 7 Abs. 1a BAföG unter anderem ausgeführt:.

    Von dem vorliegenden Fall unterscheiden sich der vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 17. Oktober 2006, Az. 5 B 78/06) entschiedene Fall, in dem der Bachelorabschluss nach der Prüfungsordnung so in einen Staatsexamensstudiengang integriert ist, dass für den Erwerb des - berufsqualifizierenden - Bachelorgrades keine Ausbildungs- und Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die nicht auch für das Staatsexamen zu erbringen sind, und der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 18. Dezember 2006, Az. 4 Bs 284/06, NVwZ-RR 2007, 321) zu Grunde liegende Fall, in dem der Masterstudiengang von vornherein den zweiten Abschnitt des Diplomstudiengangs (Diplom II) ersetzt und eine Fortsetzung des Diplomstudiengangs mithin nicht möglich ist, maßgeblich.

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07

    Ausbildungsförderung nach Abschluss eines Diplomstudiengangs I für den anstelle

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 6 A 889/05
    Soweit Entsprechendes in Anlehnung an die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. September 2007 (Az. 4 ME 594/07, zitiert nach Juris) für eine analoge Anwendung des § 7 Abs. 1a BAföG gefordert wird, kann dem jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht gefolgt werden.
  • VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07

    Anspruch auf vorläufige Gewährung von Fördermitteln nach dem

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 6 A 889/05
    In Anlehnung an die vorstehenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg spricht zudem nichts dafür, dass der Gesetzgeber mit der ausdrücklichen Anordnung der Förderungsfähigkeit vor allem von Masterstudiengängen eine abschließende Regelung hätte treffen wollen (vgl. auch VG Göttingen, Beschluss vom 7. Mai 2007, Az. 2 B 72/07; VG München, Urteil vom 15. Februar 2007, Az. M 15 K 05/1090, wonach die bestehenden Förderungsmöglichkeiten unangetastet bleiben; jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 5 B 97.85

    Förderung eines weiteren Studienganges - Anrechnung eines zuvor durchgeführten

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 6 A 889/05
    Ein Wechsel kann auf dieser Grundlage mithin dann förderungsrechtlich außer Betracht bleiben, wenn der Auszubildende nach dem Wechsel der Studiengänge seine Ausbildung praktisch so fortsetzen kann, als hätte er von Anfang an in einem einzigen Studiengang studiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1986, Az. 5 B 97/85; vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 17. November 2004, Az. 10 K 580/04; jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Karlsruhe, 17.11.2004 - 10 K 580/04

    Ausbildungsförderung; fehlende Erstausbildung; Wechsel in Masterstudiengang

    Auszug aus VG Schwerin, 29.02.2008 - 6 A 889/05
    Ein Wechsel kann auf dieser Grundlage mithin dann förderungsrechtlich außer Betracht bleiben, wenn der Auszubildende nach dem Wechsel der Studiengänge seine Ausbildung praktisch so fortsetzen kann, als hätte er von Anfang an in einem einzigen Studiengang studiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1986, Az. 5 B 97/85; vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 17. November 2004, Az. 10 K 580/04; jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Stuttgart, 29.07.2013 - 11 K 503/13

    Zur Bewilligung von Ausbildungsförderung für die Fortführung eines mit dem

    Dies bestätigen auch die gerichtlichen Entscheidungen, die eine analoge Anwendung der Vorschrift vornehmen (wie BVerwG, Urteil vom 17.10.2006, - 5 B 78/03 -, : dabei ging es um den Erwerb eines Bachelors "en passant" im Rahmen eines grundständigen Studiengangs mit dem Studienziel Staatsexamen) oder für möglich halten (wie etwa das Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 29.02.2008, - 6 A 889/05 -, , beim Wechsel in einen Diplomstudiengang nach Erwerb eines Bachelors, der allerdings das erforderliche Vordiplom einschließlich des Grundstudiums voll ersetzte).
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